Von den bereits durchgeführten oder geplanten Gaspreiserhöhungen sind allein in Nordrhein-Westfalen rund 2,5 Millionen Haushalte betroffen. Insgesamt 90 Gasversorger wollen bis September 2011 ihre Preise aufgestockt haben, was im Einzelfall zu einer Preissteigerung bis zu 16 Prozent führen kann. Begründet wird dies mit dem ebenfalls stark gestiegenen Preis von Erdöl, an den Gasversorger mit Langzeitverträgen noch gebunden sind. Normalerweise wirkt sich eine Ölpreisänderung mit einer Verspätung von ca. sechs Monaten auf den Gaspreis aus.
Gaspreiserhöhungen muss sich allerdings kein Verbraucher gefallen lassen. Dem Gaskunden steht bei Anhebungen des vereinbarten Tarifs innerhalb des Zeitraums des Vertrages Preiserhöhungen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. So sind Verbraucher besser beraten, aktuelle Angebote sorgsam zu studieren und einen eventuellen Anbieterwechsel in Erwägung zu ziehen. Um Gaspreise vergleichen zu können, muss man seinen Jahresverbrauch kennen. Wer den nicht parat hat, kann auch auf einen Durchschnittswert zugreifen: Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt dieser bundesweit zwischen 2500 und 5000 kWh jährlich. Ferner muss die eigene Postleitzahl angegeben werden, denn Gaspreise variieren gebietsabhängig.
Empfehlenswert sind flexible Vertragslaufzeiten damit bei Bedarf ein erneuter Wechsel schnell durchgeführt werden kann. Was die Kündigung betrifft, nehmen in vielen Fällen die neuen Gasversorger die schriftlichen Formalitäten für die zukünftigen Neukunden vor. Und auch besteht keine Gefahr, bei einem Wechsel plötzlich ohne Gas dazustehen, denn eine Gasgrundversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. So können sich die betroffenen Haushalte im Bundesland NRW mit günstigen Gaspreisen für den kommenden Winter rüsten.
Allgemeine Informationen rund um den Wechsel des Gaslieferanten: Bundesnetzagentur.